Bike-Mietbedingungen:
DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör verkehrssicher ist.
Das Rad darf nur vom Mieter gefahren werden.
Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
PFLICHTEN DES MIETERS
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
Der Mieter verpflichtet sich während der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter Mitzuteilen.
REPARATUR
Wird eine Reparatur notwendig, deren Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung des Mieters, noch auf dessen Verschulden beruht, so trägt der Vermieter die Kosten. Für alle anderen Umstände (z.B. Reifenpanne, Sturz oder Unfall) ist der Mieter verantwortlich und trägt die Kosten.
UNFALL/DIEBSTAHL
Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter und die Polizei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit einer Skizze vorzulegen. Der Bericht des Unfalls muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
HAFTUNG
Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzubringen, in dem er es übernommen hat. Ausnahme: E-Bikes müssen nicht mit geladenem Akku zurückgegeben werden.
Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
RÜCKGABE DES FAHRRADS
Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit , spätestens zur vereinbarten Uhrzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
Der Vermieter ist berechtigt innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
STORNOGEBÜHREN
Bei Nichteinhaltung von Reservierung werden 100% des Verleihpreises als Stornogebühren, auch wegen Schlechtwetter, fällig.
DATENSCHUTZ
Name, Vorname, Adresse, Ausweisart und Ausweisnummer des Mieters werden im Falle einer Beanstandung , Schaden Reparatur, etc. elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden sicher gespeichert und vor fremden zugriff geschützt. Sie werden nur im für die Bearbeitung notwendigen ausmaß an dritte, Versicherung, Polizei, etc. weitergegeben. Der Mieter wird über die Weitergabe im Anlassfall informiert. Die Daten werden zu keinerlei anderem Zweck ausgewertet oder verwendet.
ABSCHLIEßENDES
Weitere Nebenanreden sich nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Sollten einzelne Punkte der Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Fahrräder werden fahrbereit, mangelfrei, sauber ausgehändigt. Bei E-Bikes werden bei mehrtägiger Miete die passenden Ladegeräte mitgegeben. Dieses sind im selben Zustand wie bei Ausgabe zurückzugeben.
Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung des gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
SERVICE
In der Regel werden die Serviceleistungen noch am selben Tag oder spätestens innerhalb einer Woche erledigt.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Rad, nachdem die Arbeiten erledigt wurden, innerhalb der nächsten 3 Werktage abgeholt werden muss. Jeder weitere Tag, den Ihr Rad bei uns Platz einnimmt, wird mit 2,50€ Gebühr zusätzlich zum Servicepreis berechnet.
Räder, die nach 6 Monaten noch bei uns stehen werden entweder verschrottet, oder verkauft. Sie haben damit das Eigentumsrecht verwirkt.
Haftungsausschluss
Wir haften ausschließlich für Serviceleistungen, die von unserer Werkstatt ausgeführt wurden. Das gilt nicht für Verschleißteile.